Checkliste zur Bereinigung des Einkommens

Checkliste: Bereinigung des Einkommens

 

Tilgungsleistungen für selbstbewohnte Immobilie

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Sonstige Darlehensverbindlichkeiten

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Monatliche Beträge für die eigene angemessene Altersvorsorge

­      z.B. Rentenversicherungsbeiträge, Lebensversicherungsbeiträge

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­      Riester-Rente (abzuziehen bis zu 5 % des Bruttoeinkommens auch über die gesetzliche Vorsorge hinaus)

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­      Bei Selbstständigkeit des Kindes: 25 % vom Bruttoeinkommen

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5-%- bzw. 25-%-Kappung (gilt nur für unterhaltspflichtige Kinder selbst, nicht für das Schwiegerkind; hier gilt eine bezifferte Angemessenheitskontrolle)

Berufsbedingte Aufwendungen (Voraussetzung für eine Einkommensminderung = tatsächliches Anfallen)

Bei Beamten und Selbständigen: Kranken- und Pflegeversicherungskosten, Zuzahlungen zur gesetzlichen Krankenversicherung usw.

Angemessene Besuchskosten beim Elternteil

Aufwendungen für eine Hausrats- und Haftpflichtversicherung

Aufwendungen für eine Risikolebensversicherung (diese dient weder der Vermögensbildung noch der Altersvorsorge, sondern kann vielmehr einer Hausfinanzierung bzw. der Absicherung des Ausfalls der Arbeitskraft dienen; insoweit sieht der BGH keine Argumente, die Prämienzahlungen nicht als Vorsorgeaufwendungen zu berücksichtigen)