Checkliste: Bereinigung des Einkommens |
Tilgungsleistungen für selbstbewohnte Immobilie _______________ |
Sonstige Darlehensverbindlichkeiten _______________ _______________ |
Monatliche Beträge für die eigene angemessene Altersvorsorge z.B. Rentenversicherungsbeiträge, Lebensversicherungsbeiträge _______________ Riester-Rente (abzuziehen bis zu 5 % des Bruttoeinkommens auch über die gesetzliche Vorsorge hinaus) _______________ Bei Selbstständigkeit des Kindes: 25 % vom Bruttoeinkommen _______________ |
5-%- bzw. 25-%-Kappung (gilt nur für unterhaltspflichtige Kinder selbst, nicht für das Schwiegerkind; hier gilt eine bezifferte Angemessenheitskontrolle) |
Berufsbedingte Aufwendungen (Voraussetzung für eine Einkommensminderung = tatsächliches Anfallen) |
Bei Beamten und Selbständigen: Kranken- und Pflegeversicherungskosten, Zuzahlungen zur gesetzlichen Krankenversicherung usw. |
Angemessene Besuchskosten beim Elternteil |
Aufwendungen für eine Hausrats- und Haftpflichtversicherung |
Aufwendungen für eine Risikolebensversicherung (diese dient weder der Vermögensbildung noch der Altersvorsorge, sondern kann vielmehr einer Hausfinanzierung bzw. der Absicherung des Ausfalls der Arbeitskraft dienen; insoweit sieht der BGH keine Argumente, die Prämienzahlungen nicht als Vorsorgeaufwendungen zu berücksichtigen) |
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