Checkliste: Prüfung der Inanspruchnahme des Kindes |
Vorteile der Geltendmachung für den bedürftigen Elternteil: Bedarf kann höher als Sozialhilfesatz sein! |
Beweislast: Der den Unterhalt fordernde Elternteil hat seine Bedürftigkeit sowie die Leistungsfähigkeit des in Anspruch genommenen Kindes darzulegen und zu beweisen. |
Der Rechtsanwalt kann den Gebührenvorschuss fordern, solange der Mandant noch nicht bedürftig ist. |
Testen Sie "Steuerportal Seniorenberatung" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|