OLG Frankfurt/Main - Beschluss vom 02.08.2023 (20 W 154/23)
Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben. Das Grundbuchamt wird angewiesen, den Antrag der Beteiligten vom 13.07.2022 nicht erneut aus den Gründen der angefochtenen Entscheidung zurückzuweisen. I. Als [...]