BMF - Schreiben vom 05.11.1996 (S 2134)
Im Einvernehmen mit den obersten FinBeh der Länder nimmt der BdF zur Berücksichtigung von Aufwendungen für Gebäude oder Gebäudeteile, die einem Stpfl. unentgeltlich zur betrieblichen Nutzung überlassen sind, wie folgt [...]