Sen.Fin Bremen - Erlass vom 21.12.1998 (S 3806)
Nach Art. 233 § 11 Abs. 2 EGBGB wird das Eigentum an Grundstücken, die im Grundbuch als Grundstücke aus der Bodenreform gekennzeichnet sind, den dort genannten Personen, z. B. den Erben einer vor dem 16.3.1990 [...]