OFD Cottbus - Verfügung vom 12.06.1998 (S 2151)
Unter dem Begriff „Zuckerrübenlieferrecht” wird das Recht eines Rübenanbauers verstanden, Rüben, die er einem Zuckerhersteller anliefert, zu garantieren A- und B-Rübenpreisen bezahlt zu erhalten und eventuell an den [...]