OFD Kiel - Verfügung vom 03.03.1998 (S 2299 a A)
Die Dividende ist nach § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG zu erfassen. Maßgeblich hierfür ist der tatsächliche Zufluß der Gewinnausschüttung, der als ein Ereignis anzusehen ist, das bei Erl. des Steuerbescheids bereits vorhanden, [...]