OFD Stuttgart - Verfügung vom 15.10.1998 (S 3803)
Gegenstand der Erörterung war die Frage, ob Vermächtnisse, die nicht sofort (im Zeitpunkt des Erbfalls) fällig sind, sondern später, als betagte Ansprüche i. S. von § 9 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a ErbStG zu behandeln sind. [...]