BMF - Schreiben vom 08.11.1999 (IV C 2 - S 2133 - 2/99)
Getränkehändler sind spätestens bei Beendigung der Geschäftsbeziehung mit einem Lieferanten verpflichtet, diesem Ausgleich dafür zu leisten, dass geliefertes Leergut nicht zurückgegeben worden ist. Gefragt wurde, ob [...]