FinMin Bayern - Erlass vom 28.12.1999 (S 6105)
I. Nach § 3 Nr. 12 KraftStG ist für die Dauer von bis zu drei Monaten das Halten von Fahrzeugen von der Steuer befreit, die aus dem Inland ausgeführt oder verbracht werden sollen und hierzu ein besonderes Kennzeichen [...]