FinMin Sachsen - Erlass vom 07.06.1999 (S 2440)
1. Soweit die Kirchensteuer durch die Finanzämter veranlagt und erhoben wird, gelten im Freistaat Sachsen für das Steuerjahr 1999 folgende, von den zuständigen Kirchenbehörden mit staatlicher Anerkennung festgesetzte [...]