Sen.Fin Berlin - Erlass vom 02.06.2000 (S 2706)
Es ist erörtert worden, ob der erhöhte Steuersatz (46 %) bei Dividendeneinnahmen, für die EK 45 als verwendet gilt, auch auf BgA anzuwenden ist. § 23 Abs. 2 KStG gilt nach Satz 1 der Vorschrift nur für solche stpfl. [...]