OFD Nürnberg - Verfügung vom 04.07.2000 (v. S 2221)
1. Die Altenteilsleistungen sind mit ihrem tatsächlichen Wert, der im einzelnen nachzuweisen ist, abzugsfähig. Es ist jedoch nicht zu beanstanden, wenn der Wert der unbaren Altensteilsleistungen (Verpflegung, Heizung [...]