OFD München/Nürnberg - Verfügung vom 04.07.2000 (S 2221)
1. Die Altenteilsleistungen sind mit ihrem tatsächlichen Wert, der im einzelnen nachzuweisen ist, abzugsfähig. Es ist jedoch nicht zu beanstanden, wenn der Wert der unbaren Altenteilsleistungen (Verpflegung, Heizung [...]