FinMin Bayern - Erlass vom 22.12.2008 (34 - S 2448 - 073 - 05359/08)
Soweit Kirchensteuern nach dem Maßstab der Einkommensteuer, der Lohnsteuer oder der Kapitalertragsteuer (Abgeltungsteuer) erhoben werden, gelten in Bayern für das Steuerjahr 2009 die folgenden von den zuständigen [...]