FinMin Rheinland-Pfalz - Erlass vom 09.06.2008 (S 3837 A - 447)
Nach § 25 Abs. 1 Satz 3 ErbStG kann die gestundete Steuer auf Antrag des Erwerbers jederzeit mit ihrem Barwert nach § 12 Abs. 3 BewG abgelöst werden. Bei einer Leibrente oder bei anderen auf das Leben einer Person [...]