FinMin Schleswig-Holstein - Erlass vom 27.10.2008 (VI 353 - S 3810 - 027)
Nach § 23 Abs. 1 ErbStG können Steuern, die von dem Kapitalwert von Renten oder anderen wiederkehrenden Nutzungen oder Leistungen zu entrichten sind, nach Wahl des Erwerbers statt vom Kapitalwert jährlich im voraus von [...]