2/4.1 Die öffentlich-rechtliche Bestattungspflicht

Autor: Grziwotz

Eine gesetzliche Regelung des Rechts der Totenfürsorge existiert nicht. Hintergrund dieses Instituts ist das Persönlichkeitsrecht des Einzelnen (Art.  2 Abs.  1 i.V.m. Art.  1 Abs.  1 GG). Es wird auch postmortal geschützt und umfasst die Regelung der Einzelheiten der Bestattung.1)

Es enthält insbesondere die Bestimmung des Orts der letzten Ruhestätte, der Einzelheiten der Bestattung (z.B. Erd-, Feuer- oder Seebestattung, Sarg bzw. Urne, Grabstein etc.) und auch einer späteren Umbettung.2) Unklar ist, ob auch die Grabpflege und -gestaltung noch umfasst werden.3)

Demgegenüber handelt es sich bei der Bestattungspflicht4) um eine nach den landesrechtlichen diesbezüglichen Vorschriften. Sie betrifft nur menschliche Leichen und obliegt in erster Linie den Angehörigen der verstorbenen Person. Da die Bestattungspflicht auch die Gefahrenabwehr wegen der gesundheitlichen Beeinträchtigungen, die von nicht ordnungsgemäß bestatteten Leichen ausgehen, betrifft, haben hilfsweise auch die Gemeinden für eine Bestattung zu sorgen.