A. Einführung

Im Rahmen der seniorenrechtlichen Beratung und Vertretung liegt ein besonderer Schwerpunkt im Bereich des sogenannten Schwerbehindertenrechts: Selbst wenn Mandanten zunächst beispielsweise mit einer rein erbrechtlichen Problematik in die zivilrechtliche Beratung kommen, sehen sich die explizit im Seniorenrecht tätigen Rechtsanwälte schnell auch "am Rande" mit Fragen zum Schwerbehindertenrecht - etwa zur Möglichkeit der steuerlichen Geltendmachung von Pauschbeträgen bei festgestelltem Grad der Behinderung - konfrontiert. Aus diesem Grund ist es auch für Rechtsanwälte, die nicht schwerpunktmäßig im Sozialrecht tätig sind, von Vorteil, über Grundkenntnisse im Schwerbehindertenrecht zu verfügen.