A. Einführung

Aktueller Hinweis

Das Angehörigen-Entlastungsgesetz ist zum 01.01.2020 in Kraft getreten.1)

Damit setzt der Gesetzgeber das im Koalitionsvertrag vereinbarte Vorhaben um, Kinder von pflegebedürftigen Eltern dann von Unterhaltszahlungen zu befreien, wenn ihr Einkommen 100.000 € nicht übersteigt. Das Ziel wird dadurch erreicht, dass Unterhaltsansprüche sozialhilfebedürftiger Personen gegen Unterhaltspflichtige mit einem geringeren Einkommen bei der sozialhilferechtlichen Einkommensprüfung (§§  82 ff. SGB VII) nicht zu berücksichtigen sind und im Leistungsfall nicht mehr auf den Sozialhilfeträger gem. §  94 Abs.  1a SGB XII übergehen. Dies war bisher auch bei der Grundsicherung in §§  41 ff. SGB XII geregelt.