Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zur Durchsetzung von Besuchszeiten im Pflegeheim

Namens und im Auftrag des Antragstellers beantragen wir kraft beigefügter Prozessvollmacht des Verfügungsklägers wegen besonderer Dringlichkeit bei dem gem. § 942 ZPO zuständigen Amtsgericht ohne mündliche Verhandlung den Erlass einer einstweilen Verfügung mit folgender Maßgabe:

1.    Die Verfügungsbeklagte wird im Wege der einstweiligen Verfügung verurteilt, es zu dulden, dass der Verfügungskläger die im Pflegeheim des Verfügungsbeklagten auf der Kalker Hauptstraße 79, Köln untergebrachte Mutter des Verfügungsklägers, Frau Liesbeth Liebig, zu den üblichen Öffnungszeiten unter Einhaltung der Mund-Nasen-Bedeckung sowie einer vorherigen Händedesinfektion dreimal wöchentlich nach vorheriger Terminabsprache mit einer Besuchsdauer von 30 Minuten besuchen und betreuen darf.

2.