Checkliste Export von Leistungen in das Ausland

Checkliste: Export von Leistungen in das Ausland

 

Leistungen/Voraussetzungen

Land

Dauer der Abwesenheit

Exportfähigkeit

Pflegegeld

EWR/Schweiz

bis zu 6 Wochen

+

über 6 Wochen

+

Drittstaat

bis zu 6 Wochen

+

über 6 Wochen

-

Pflegesachleistungen

EWR/Schweiz

bis zu 6 Wochen

+, wenn Pflegekraft aus dem Inland die Pflege auch im Ausland erbringt

über 6 Wochen

-

Drittstaat

unabhängig von der Dauer

-

Pflegehilfsmittel

EWR/Schweiz und Drittstaat

unabhängig von der Dauer

-

Soziale Sicherung der Pflegeperson (Beiträge in Arbeitslosenversicherung und gesetzliche Rentenversicherung)

EWR/Schweiz

unabhängig von der Dauer

+

Drittstaat

unabhängig von der Dauer

-