1. Kommt eine Reduzierung des Unterhaltsanspruchs des Berechtigten in Betracht (§ 1611 Abs. 1 Satz 1 BGB)? Ist der Unterhaltsberechtigte durch sittliches Verschulden bedürftig geworden? (Bei der Beurteilung des sittlichen Verschuldens muss ein erhebliches Gewicht festgestellt werden und für die eingetretene Bedürftigkeit auch ursächlich sein.) Hat der Unterhaltsberechtigte seine Unterhaltsverpflichtung gegenüber dem Pflichtigen gröblich vernachlässigt? Hat der Unterhaltsberechtigte sich gegenüber dem Unterhaltspflichtigen oder einem nahen Angehörigen des Unterhaltspflichtigen einer vorsätzlichen schweren Verfehlung schuldig gemacht? |
2. Liegen Anhaltspunkte dafür vor, dass die Inanspruchnahme des Unterhaltspflichtigen grob unbillig ist (§ 1611 Abs. 1 Satz 2 BGB)? |
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