Autorin: Staaßen |
In der anwaltlichen Praxis wird dem Mandanten im Interesse einer umfassenden Regelung regelmäßig empfohlen, eine Vorsorgevollmacht mit einer Patientenverfügung zu verknüpfen. Denkbar ist jedoch auch, dass nur eine Vorsorgevollmacht getroffen wird. In dem Fall spricht man dann von einer isolierten Vorsorgevollmacht. Liegt lediglich eine Vorsorgevollmacht vor, steht der Patientenwille für bestimmte Situationen möglicherweise nicht fest. Problematisch sind gerade Fragen nach der Durchführung lebenserhaltender Maßnahmen. Neben der isolierten Vorsorgevollmacht gibt es auch die isolierte Patientenverfügung.
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Deubner Recht & Steuern GmbH & Co. KG
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