Landesversicherungsanstalt

Autorin: Staaßen

Die Landesversicherungsanstalten (LVA) waren bis 30.09.2005 Träger der gesetzlichen Rentenversicherung für abhängig beschäftigte Arbeiter und pflichtversicherte Handwerker. Sie waren auf Landesebene organisiert als unmittelbar rechtsfähige Körperschaften des öffentlichen Rechts. Mit der Neuregelung der gesetzlichen Rentenversicherung ab dem 01.10.2005 ist die Trägerschaft auf die Deutsche Rentenversicherung (DRV) übergegangen. Einige LVA sind insgesamt aufgelöst worden, andere sind auf regionaler Ebene unter anderen Bezeichnungen (z.B. Deutsche Rentenversicherung Braunschweig-Hannover) Teil der neuen Struktur geworden.