I.
Der beschließende Senat hat einer Revision der Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) gegen ein deren Klage abweisendes Urteil teilweise stattgegeben; die von der Klägerin angefochtenen Körperschaftsteuerbescheide wurden antragsgemäß geändert, während die Revision wegen der Gewerbesteuermessbeträge als unbegründet zurückgewiesen wurde (Senatsurteil vom 24. November 2009 I R 12/09, BFHE 228,
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|