Ziffer 4 des Abhilfebescheids der Beklagten vom 20.01.2017 sowie deren Änderungsbescheid vom 24.01.2017 werden aufgehoben, soweit sie den Kläger betreffen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen
Die Kosten des Verfahrens werden gegeneinander aufgehoben.
Der Kläger begehrt den Erlass eines Abhilfebescheids.
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