Tenor
Der Antrag, … wegen der Besorgnis der Befangenheit für die Mitwirkung an der Entscheidung über die vom Antragsteller erhobene Anhörungsrüge (Aktenzeichen VIII S 2/23) gegen den Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 27.12.2022 – VIII B 124/22 abzulehnen, wird zurückgewiesen.
Gründe
I.
Mit Beschluss vom 27.12.2022 – VIII B 124/22 hat der VIII. Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) die Beschwerde des Klägers, Beschwerdeführers und Antragstellers (Kläger) gegen das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts (FG) vom 25.01.2022 – als unzulässig verworfen und seinen Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe (PKH) gemäß § der () für das Beschwerdeverfahren abgelehnt. An der Entscheidung haben … mitgewirkt.