Streitig ist, ob die Klägerin als Gymnasiallehrerin und Fachbetreuerin für Französisch Aufwendungen für eine Auslandsgruppenreise nach Quebec (Kanada) als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit geltend machen kann.
Die Kläger sind verheiratet und werden zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Sie sind beide Lehrer und erzielen damit Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. In ihrer Einkommensteuererklärung 1999 machte die Klägerin Werbungskosten aus nichtselbständiger Arbeit in Höhe von zusammen 12.303 DM geltend.
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