Die Klage wird abgewiesen.
2.Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Klägerin (Klin) wendet sich mit ihrer Klage gegen die Versagung des Erlasses der Einkommensteuer (ESt) und des Solidaritätszuschlags zur ESt für die Streitjahre 2011 und 2012. Soweit die Klin darüber hinaus den Erlass von Zinsen und Säumniszuschlägen begehrt, wurde das Verfahren abgetrennt.
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