Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 19.06.2020 - 3 K 2050/17 G wird als unbegründet zurückgewiesen.
Die Kosten des Revisionsverfahrens hat die Klägerin zu tragen.
Die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen werden nicht erstattet.
A.
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