I. Die Beschwerde gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Registergericht Augsburg vom 16. Dezember 2010 wird zurückgewiesen.
II. Der Geschäftswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 3.000 € festgesetzt.
I. Die Beteiligte zu 2 war als Geschäftsführerin der Beteiligten zu 1 im Handelsregister eingetragen. Aufgrund einer seit 31.7.2010 rechtskräftigen strafgerichtlichen Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren wegen Betruges in 3 tatmehrheitlichen Fällen teilte das Registergericht mit Schreiben vom 9.11.2010 der Beteiligten zu 1 mit, dass sie die Fähigkeit zur Geschäftsführerin verloren habe und deshalb ihre Löschung im Handelsregister beabsichtigt sei.
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