Der Antrag wird abgelehnt.
2)Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens
3)Die Beschwerde wird nicht zugelassen.
I.
Die Antragstellerin (Ast) ist die Ehefrau des B St, der am xx.xx. 1935 geboren wurde. Sie wurde am xx.xx. 1944 geboren und wendet sich gegen die Ablehnung der Aussetzung der Vollziehung vom 15. Juli 2016 bezüglich des Schenkungsteuerbescheids vom 20. Mai 2016.
B St ist seit xx.xx. 2006 an der St Vermögensverwaltung GmbH & Co KG (nachfolgend Vermögensverwaltung GmbH & Co KG) als Kommanditist mit x.xxx € (= 8,125%) beteiligt.
Außer B St sind auch die Ast als dessen Ehefrau (Festkapital je x.xxx € = 8,125 %) und dessen Kinder C St (Festkapital xx.xxx € = 35,0 %), D St (Festkapital xx.xxx € = 18,75 %), E P (Festkapital x.xxx € = 15,00 %) und F St (Festkapital x.xxx € = 15,00 %) an der Vermögensverwaltung GmbH & Co KG beteiligt.
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