Die Beschwerde des Beteiligten zu 2) gegen die Zwischenverfügung des Amtsgerichts - Registergericht - Fürth vom 15.09.2017 [Gz:
Der Beschwerdeführer trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 5.000,00 EUR festgesetzt.
I.
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