LAG Frankfurt/Main - Urteil vom 25.04.2018
13 Sa 1321/17
Normen:
TzBfG § 15; BGB § 133; BGB § 157;
Vorinstanzen:
ArbG Frankfurt/Main, vom 25.07.2017 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Ca 1803/17

Anforderungen an die Fortsetzung eines Arbeitsverhältnisses über den befristeten Zeitraum hinausAnforderungen an den Widerspruch des Arbeitgebers gegen die Weiterarbeit

LAG Frankfurt/Main, Urteil vom 25.04.2018 - Aktenzeichen 13 Sa 1321/17

DRsp Nr. 2019/5826

Anforderungen an die Fortsetzung eines Arbeitsverhältnisses über den befristeten Zeitraum hinaus Anforderungen an den Widerspruch des Arbeitgebers gegen die Weiterarbeit

1. Ein Arbeitsverhältnis ist über den Befristungszeitraum hinaus mit Wissen des Arbeitgebers fortgesetzt, wenn der Arbeitnehmer die geschuldete Arbeitsleistung auch nach dem Ablauf der Zeitbefristung weiter erbringt und der Arbeitgeber selbst oder ein zum Abschluss von Arbeitsverträgen berechtigter Vertreter hiervon Kenntnis hat. Die Zuweisung von Arbeit durch Fachvorgesetzte genügt hierfür allein nicht. Eine nachträgliche Kenntnisnahme durch den Arbeitgeber am Folgetag führt nicht dazu, dass die Arbeit am Vortag "mit Wissen" des Arbeitgebers erfolgt ist. Das Wissen muss vorliegen, wenn die Arbeitsleistung erbracht wird. Dies hat der Arbeitnehmer, der sich auf den Fortbestand des Arbeitsverhältnisses beruft, darzulegen.