Die Antragstellerin begehrt die Aussetzung der Vollziehung von Steuerbescheiden, die aufgrund von Feststellungen einer Außenprüfung ergangen sind. Streitig ist die außerbilanzielle Hinzurechnung einer Teilwertabschreibung nach § 8b Abs. 3 des Körperschaftsteuergesetzes (KStG).
Die Antragstellerin betreibt in der Rechtsform einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ein Unternehmen, dessen Gegenstand der Betrieb einer Kaffeerösterei und den Handel mit Kaffee, Tee und Kakao sowie sonstigen Nahrungs- und Genussmitteln bildet. Der Sitz der Antragstellerin befindet sich in X. Das Stammkapital betrug im Streitjahr 562.421,07 EUR (dies entspricht 1.100.000 DM). An dem Stammkapital waren beteiligt:
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