Das Urteil des Sozialgerichts Stuttgart vom 10.11.2022 sowie der Bescheid des Beklagten vom 11.03.2021 (Beschluss vom 21.10.2020) werden aufgehoben.
Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen, mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst tragen.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird endgültig auf 60.000 € festgesetzt.
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