(zu § 15) Bewertungssystematik (Summe der Punkte und gewichtete Punkte) Schweregrad der Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten im Modul
Module Gewichtung 0 Keine 1 Geringe 2 Erhebliche 3 Schwere 4 Schwerste 1 Mobilität 10 % 0-1 2-3 4-5 6-9 10-15 Summe der Einzelpunkte im Modul 1 0 2,5 5 7,5 10 Gewichtete Punkte im Modul 1 2 Kognitive und kommunikative Fähigkeiten 15 % 0-1 2-5 6-10 11-16 17-33 Summe der Einzelpunkte im Modul 2 3 Verhaltensweisen und psychische Problemlagen 0 1-2 3-4 5-6 7-65 Summe der Einzelpunkte im Modul 3 Höchster Wert aus Modul 2 oder Modul 3 0 3,75 7,5 11,25 15 Gewichtete Punkte für die Module 2 und 3 4 Selbstversorgung 40 % 0-2 3-7 8-18 19-36 37-54 Summe der Einzelpunkte im Modul 4 0 10 20 30 40 Gewichtete Punkte im Modul 4 5 Bewältigung von und selbständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen 20 % 0 1 2-3 4-5 6-15 Summe der Einzelpunkte im Modul 5 0 5 10 15 20 Gewichtete Punkte im Modul 5 6 Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte 15 % 0 1-3 4-6 7-11 12-18 Summe der Einzelpunkte im Modul 6 0 3,75 7,5 11,25 15 Gewichtete Punkte im Modul 6 7 Außerhäusliche Aktivitäten Die Berechnung einer Modulbewertung ist entbehrlich, da die Darstellung der qualitativen Ausprägungen bei den einzelnen Kriterien ausreichend ist, um Anhaltspunkte für eine Versorgungs- und Pflegeplanung ableiten zu können. 8 Haushaltsführung
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