Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Dortmund vom 10.06.2022 (
Unter Zurückweisung der weitergehenden Berufung wird die Beklagte verurteilt, an den Kläger 881,10 € brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz
aus 102,78 € seit dem 01.08.2018,
aus weiteren 413,16 € seit dem 01.08.2019,
aus weiteren 218,64 € seit dem 01.08.2020 und
aus weiteren 146,52 € seit dem 01.12.2021
zu zahlen.
Von den Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger 83,7% und die Beklagte 16,3%.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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