SG Karlsruhe, vom 18.12.2008 - Vorinstanzaktenzeichen S 11 AL 5322/05
Anspruch auf Arbeitslosengeld; Sperrzeitunschädlichkeit eines Aufhebungsvertrages mit Abfindungsregelung in den Grenzen des § 1a Abs. 2 KSchG
LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 16.02.2011 - Aktenzeichen L 3 AL 712/09
DRsp Nr. 2011/5911
Anspruch auf Arbeitslosengeld; Sperrzeitunschädlichkeit eines Aufhebungsvertrages mit Abfindungsregelung in den Grenzen des § 1a Abs. 2KSchG
Ein Arbeitsloser kann sich im Falle der Lösung seines Beschäftigungsverhältnisses im Wege eines Aufhebungsvertrages wegen betriebsbedingter Gründe, der die Gewährung einer Abfindung beinhaltet, dann auf einen wichtigen Grund im Sinne von § 144 Abs. 1 Satz 1 SGB III berufen, wenn die Höhe der gewährten Abfindung den sich aus § 1 a Abs. 2KSchG ergebenden Betrag nicht überschreitet und keine Hinweise darauf vorliegen, dass mit dem Aufhebungsvertrag zu Lasten der Versichertengemeinschaft manipuliert werden sollte.
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