Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Münster vom 11.12.2013 wird zurückgewiesen. Kosten sind auch in diesem Rechtszug nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten um einen Anspruch des Klägers auf Übernahme der Kosten für Bifokalgläser.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|