1. Die Berufung der Beklagten gegen das Endurteil des Arbeitsgerichts Würzburg - Kammer Aschaffenburg - vom 25.10.2023, Az.
2. Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten um Schadensersatz wegen entgangener Bonuszahlungen für das Geschäftsjahr 2021.
Die Klägerin war bei der Beklagten bzw. deren Rechtsvorgängerin seit 19.10.1988 zuletzt als Assistenz im Bereich Sales auf der Grundlage eines Arbeitsvertrages vom 09.08.2005 beschäftigt. Für ihre Tätigkeit erhielt die Klägerin zuletzt ein jährliches Fixgehalt in Höhe von 66.887,40 € brutto.
I. II.
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