I. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 25.01.2024 -
an die Klägerin für den Monat Juli 2022 Annahmeverzugslohn iHv. 7.592,48 € € brutto abzüglich erhaltenen Arbeitslosengeldes iHv. 2.408,70 € netto und abzüglich weiterer 450,00 € netto nebst Zinsen iHv. fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 02.08.2022 zu zahlen;
2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. 11. 12. 13.
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