LSG Nordrhein-Westfalen - Urteil vom 16.05.2011
L 19 AS 2202/10
Fundstellen:
NZS 2012, 353
Vorinstanzen:
SG Aachen, vom 17.11.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 5 AS 362/10

Anspruch auf Wohnfläche für Hartz IV Empfänger

LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 16.05.2011 - Aktenzeichen L 19 AS 2202/10

DRsp Nr. 2011/11453

Anspruch auf Wohnfläche für Hartz IV Empfänger

Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Aachen vom 17.11.2010 wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der Beklagte unter Abänderung des Bescheides vom 13.01.2010 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 01.03.2010 verurteilt wird, dem Kläger weitere Kosten der Unterkunft in Höhe von 33,75 EUR monatlich für die Zeit vom 01.02. bis 31.07.2010 zu bewilligen.

Der Beklagte trägt die Kosten des Klägers des Berufungsverfahrens.

Die Revision wird zugelassen.

Tatbestand:

Die Beklagte wendet sich im Berufungsverfahren gegen die Verurteilung zur Gewährung von höheren Kosten der Unterkunft und Heizung für den Zeitraum vom 01.02. bis 31.07.2010.

Der am 00.00.1970 geborene Kläger bewohnt eine 55 qm große Wohnung, L-Straße 00, I. Ab dem 01.08.2009 betrug die Grundmiete 270,00 EUR. Die Betriebskostenvorauszahlung belief sich auf 100,00 EUR mtl. sowie die Heizkostenvorauszahlung auf 53,00 EUR mtl ... Das Warmwasser wird zentral über die Heizung erzeugt.