Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Itzehoe vom 03.11.2020, Az.
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 23.729,89 € nebst Zinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 21.11.2015 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Widerklage wird abgewiesen.
Die Beklagten haben die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz einschließlich der Kosten der Nebenintervention als Gesamtschuldner zu tragen. Die Kosten des Rechtsstreits zweiter Instanz einschließlich der Kosten der Nebenintervention tragen die Beklagten als Gesamtschuldner mit Ausnahme der durch die Widerklage verursachten Kosten, welche die Beklagte zu 1) alleine trägt.
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