1.1. Auf die Berufung des Klägers wird das am 18.08.2022 verkündete Urteil des Landgerichts Potsdam (
Die Beklagte wird unter Abweisung der Klage im Übrigen verurteilt, an den Kläger einen Betrag von 200.000 € zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 11.06.2020 Zug um Zug gegen Herausgabe der in der Anlage K9 (Bl. 125 und Bl. 126) gekennzeichneten, bebauten Teilfläche des Grundstücks, belegen (Straße, Nr.), (PLZ, Ort), mit den Grundbuchdaten: Flur (Nr.), Flurstück (Nr.), eingetragen im Grundbuch von (Ort), Blatt (Nr.), zu zahlen.
Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen zu tragen.
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