OLG Brandenburg - Urteil vom 17.07.2024
13 U 3/22
Normen:
BGB § 311b Abs. 3; BGB § 321; BGB § 138;
Fundstellen:
NJW-RR 2024, 1375
Vorinstanzen:
LG Potsdam, vom 18.08.2022 - Vorinstanzaktenzeichen 1 O 176/20

Anspruch aus einem Vertrag einer ehemaligen nicht ehelichen Lebensgemeinschaft auf Zahlung eines Betrages Zug um Zug gegen Räumung und Herausgabe einer Grundstücksteilfläche; Vertrag mit der Verpflichtung das gegenwärtige Vermögen oder einen Bruchteil hiervon zu übertragen oder mit einem Nießbrauch zu belasten

OLG Brandenburg, Urteil vom 17.07.2024 - Aktenzeichen 13 U 3/22

DRsp Nr. 2024/14479

Anspruch aus einem Vertrag einer ehemaligen nicht ehelichen Lebensgemeinschaft auf Zahlung eines Betrages Zug um Zug gegen Räumung und Herausgabe einer Grundstücksteilfläche; Vertrag mit der Verpflichtung das gegenwärtige Vermögen oder einen Bruchteil hiervon zu übertragen oder mit einem Nießbrauch zu belasten

Tenor

1.1. Auf die Berufung des Klägers wird das am 18.08.2022 verkündete Urteil des Landgerichts Potsdam (1 O 176/20) unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird unter Abweisung der Klage im Übrigen verurteilt, an den Kläger einen Betrag von 200.000 € zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 11.06.2020 Zug um Zug gegen Herausgabe der in der Anlage K9 (Bl. 125 und Bl. 126) gekennzeichneten, bebauten Teilfläche des Grundstücks, belegen (Straße, Nr.), (PLZ, Ort), mit den Grundbuchdaten: Flur (Nr.), Flurstück (Nr.), eingetragen im Grundbuch von (Ort), Blatt (Nr.), zu zahlen.

Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen zu tragen.