Die Berufung der Klägerin gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Köln vom 21.03.2024 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Klägerin begehrt von der beklagten Krankenkasse die Kostenübernahme für ein Power-Plate-Vibrationsgerät, ersatzweise für ein Trainingsgerät der Firma Galileo.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|