1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Ludwigshafen vom 16. November 2022, Az.
2. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten zweitinstanzlich noch über die Zahlung von Kurzarbeitergeld für acht Monate von April bis November 2021 und darüber, ob das zwischen ihnen bestehende Arbeitsverhältnis mit Ablauf des 31. März 2021 sein Ende gefunden hat.
1. 2. 1. 2.
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