LSG Baden-Württemberg - Urteil vom 22.07.2024
L 4 KR 3734/21
Normen:
SGB V § 27 Abs. 1; SGB V § 31 Abs. 5 S. 1;
Vorinstanzen:
SG Heilbronn, vom 02.11.2021 - Vorinstanzaktenzeichen S 12 KR 2123/20

Anspruch gegen die Krankenkasse auf eine ambulante orthomolekulare Therapie mit begleitender Labordiagnostik hat die Krankenkasse; Leistungspflicht hinsichtlich Lebensmittel oder Nahrungsergänzungsmittel

LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 22.07.2024 - Aktenzeichen L 4 KR 3734/21

DRsp Nr. 2024/10254

Anspruch gegen die Krankenkasse auf eine ambulante orthomolekulare Therapie mit begleitender Labordiagnostik hat die Krankenkasse; Leistungspflicht hinsichtlich Lebensmittel oder Nahrungsergänzungsmittel

Eine ambulante orthomolekulare Therapie mit begleitender Labordiagnostik hat die Krankenkasse nicht als Sachleistung zur Verfügung zu stellen. Außerhalb des Anspruches auf bilanzierte Diäten nach § 31 Abs. 5 Satz 1 SGB V sind Lebensmittel oder Nahrungsergänzungsmittel nicht von der Leistungspflicht der Krankenkasse umfasst.

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Heilbronn vom 2. November 2021 wird zurückgewiesen.

Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.

Normenkette:

SGB V § 27 Abs. 1; SGB V § 31 Abs. 5 S. 1;

Tatbestand

Zwischen den Beteiligten sind die Versorgung mit einer orthomolekularen Therapie und Diäternährung sowie vierteljährliche Untersuchungen streitig.