Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Heilbronn vom 2. November 2021 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Zwischen den Beteiligten sind die Versorgung mit einer orthomolekularen Therapie und Diäternährung sowie vierteljährliche Untersuchungen streitig.
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