1. Der Aussetzungsantrag des Beklagten wird abgelehnt.
2. Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des ArbG Detmold vom 15.10.2021, Az.
Der Beklagte (ursprünglich Beklagter zu 1) wird verurteilt, an die Klägerin 42.776,30 Euro brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 07.10.2020 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
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